(V1.1) Ich denke, dass es nicht soweit kommen wird, da sich die gewohnte Rechtsordnung insgesamt bereits auflöst und in der Neuen Zeit, eine Bestrafung nur ein Aufblinken der alte Ordnung und ihrer Verfechter darstellen würde. Das gilt sogar für die „Reichsbürger“.
Nichts desto trotz, das übliche Spiel mal aus einer anderen Perspektive.
Richter: Angeklagter, ihnen wird vorgeworfen, durch Auferlegen von sogenannten „Ordnungsstrafen“ in umfänglichem Maße Geldmittel aus der Bevölkerung erpresst zu haben. Dies in Verbindung mit Androhung auf Erzwingungshaft.
Wahrscheinlich sind sie auch noch einer von denen, die ein zu schnell fahrendes Auto auf einem Luftfahrzeug oder einem Schiff auch noch anhalten wollen, wenn ich einen Blick in Ihr sogenanntes „OWiG“ werfe. Wer hat sich denn diesen Unfug ausgedacht?
Sie behaupten in Ihren Schreiben, dass die BRD ein real existierender Rechtsstaat sei, sie nur im Auftrag Ihrer Vorgesetzen gehandelt haben und bezeichnen sich selbst als „Beamter“, der angeblich nach sogenanntem „Bundesrecht“ handelt. In ihrer Ernenunngsurkunde steht jedoch nur „Eigenschaften eines Beamten“.
Dabei soll es sich bei ihrem „Vorgesetzen“ auch noch um einen, von einem sogenannten „Bundesminister“ bestallten Amtsleiter handeln. Sehr phantsievoll.
Darüber hinaus behaupten sie, dass die BRD im Jahre 1989, trotz Streichung ihres räumlichen Geltungsbereiches, nicht untergegangen sei.
Sicher werden sie mir gleich noch auftischen wollen, dass die Gesetze, die sie zur Anwendung gebracht haben, auch gültig gewesen sein sollen und darüber hinaus argumentieren werden, selbst hoheitliche Aufgaben übernommen zu haben.
Der mir hier vorliegende „Per-so-nal-ausweis“, wie sie behaupten, soll dabei auch noch ein gültiges Dokument sein, mit dem sie sich hier vor Gericht auszuweisen versuchen, obwohl erkennbar ist, dass dieser mit Flugtieren und Phantasiezeichen bedruckt ist, und es sich hier nebenbei um Dokumentenfälschung handelt und Sie widerrechtlich den Reichsadler mit den zwölf Schwingen verwenden.
Aus den mir vorliegenden Unterlagen kann ich ersehen, dass sie die letzten Tage auch von der Reichspolizei angehalten wurden, weil sie mit einem selbstgemachten Autokennzeichen einer „EU“ herumgefahren sind.
Bei der Befragung haben sie sich zunächst gegen die Reichsbeamten widersetzt und sich dann, um einer Festnahme zu entgehen, mit einem „BRD-Führerschein“ und diesem selbstgemachten „Per-so-nal-ausweis“ ausgewiesen.
Wie stehen sie zu diesen Anschuldigungen?
Angeklagter: Ich bin kein Mensch, sondern eine juristische Person und deutscher Staatsangehöriger der BRD nach der Verordnung von Adolf Hitler über die deutsche Staatsangehörigkeit v. 05.02. RGBl. I S 85 von 1934.
Die BRD ist in der Tat mit dem 18. Juli 1989 nicht untergegangen. Die Streichung des räumlichen Geltungsbereichs war nur eine rein symbolische Handlung durch den amerikanischen Außenminister James Baker.
Die BRD gilt als souveräner und völkerrechtlich anerkannter Staat, mit einer rechtmäßig legitimierten Regierung, Judikative und Exekutive.
In diesem Fall zweifle ich an ihrer Legitimation als Richter und fordere sie hiermit auf, sich durch für die BRD gültigen und von einem Notar beglaubigen Dokumente auszuweisen. Ebenfalls fehlt in ihren Gesetzen das Staatsgebiet der BRD und somit sind Ihre Gesetze für mich nicht gültig.
Richter: Ach so, sie sind wieder so ein „BRD-Bürger“.
Von denen hatten wir diese Woche schon drei. Die meinen, dass die BRD ein rechtmäßiger Staat sei.
Selbsternannte „BRD-Bürger“ sind Personen, die sich in Sekten und Arbeitsgemeinschaften zusammenfinden und das Deutsche Reich und seine Rechtmäßigkeit anzweifeln. Skurrile Verschwörungstheoretiker, die meinen, sich über die übliche Rechtsordnung hinwegsetzen zu wollen.
Möglicherweise finden wir bei einer Hausdurchsuchung bei Ihnen auch noch Waffen.
Ich habe gesehen, dass sie nebenher einen Blog zur „Volksaufklärung“ betreiben, der sich gegen das Deutsche Reich an sich wendet, wo sie über die „tatsächliche Rechtslage“ – wie sie dies formulieren – aufklären. Der Reichsheimatschutz beobachtet seit geraumer Zeit dieses Treiben mit Sorge.
Ich muss zudem gerade feststellen, dass Ihr sogenannter „Per-so-nal-ausweis“ verfassungswidrige Zeichen, wie den Adler mit den zehn Schwingen verwendet. Was sagt Ihre Frau denn dazu?
Angeklagter: Die hat mich wegen der Sache vor einiger Zeit bereits verlassen. Die Kinder hat man mir auch schon weggenommen.
Richter: Sehen sie, das kommt davon, wenn man sich gegen die gewohnte „natürliche“ Ordnung auflehnt und verurteile sie hiermit zu 400 Tagen Freiheitsentzug á zehn Reichsmark Tagessatz, ersatzweise 90 Tage Zuchthaus bei Wasser und Brot. Herr Reichstaatsanwalt, wie sehen Sie das?
Reichstaatsanwalt: Äh… ja.
P.S. Und das morgens um halb fünf. 😀
P.P.S. „Ich habe für mein 3D-Programm ein Plugin, mit dem man Marihuana realistisch berechnen kann.“ „Toll…“
Einen noch: „Lieber Reichsbürger im Bundestag, als Bundesbürger im Reichstag.“
Der „Völkische Reichsbeobachter“ berichtete am nächsten Tag in seinem Beitrag „BRD-Bürger fluten Gerichte“, dass bei den Prozessbeobachtern aus der BRD-Bürger-Szene weitere selbstgemachte Per-so-nal-ausweise sichergestellt werden konnten sowie Mikrokameras und Aufnahmegeräte, die zum Prozess nicht zugelassen waren.
„Es ist immer besser, die Menschen auf die Schippe zu nehmen, statt sie damit zu begraben.“