Man kann die Dinge gern kompliziert und aufwändig machen, das erhöht die Zahlen auf der Rechnung und so manches Finanzamt würde sich dabei die Hände reiben, wenn es denn eine gültige Rechtsgrundlage hätte.
Da die „Sichteinlagen“ auf einem Girokonto kein gesetzliches Zahlungsmittel sind (siehe BBankG §14, Abs. 1, Satz 2) und so auch gesetzlos, „per Schätzung“ oder bei „unartigem Verhalten“ geplündert werden können, arbeite ich selbst, solange das alte System noch „zuckt“, in bar.
Wenn es um den berühmten Aufwand geht, lautet mein Prinzip: „Weniger ist mehr“ und der Kunde mag entscheiden, was es ihm wert ist. Das ist natürlich eine Falle. Denn wenn Sie sich mal mit menschlichen Verhalten und Konditionierungen beschäftigt haben, zeigt sich an dieser Stelle deutlich, welches Wertegefühl der Kunde zu sich selbst entwickelt hat.
Es geht auch nicht darum, was etwas kostet, sondern zunächst, was es zu erreichen gilt – danach bestimmt sich der Wert.
Sie sind individuell – ich bin es. Ihre Leistungen sind professionell – meine auch.
„Jedoch: Was nüscht kost, taucht nüscht.“